Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2006 - 3 K 1481/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- denkmalrechtbayern.de (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Bescheinigung Ablehnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 7i Abs. 1, 2
Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung der zuständigen Behörde nach § 7i Abs. 2 EStG ist kein Grundlagenbescheid - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung der zuständigen Behörde nach § 7i Abs. 2 EStG ist kein Grundlagenbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befugnis des Finanzamtes zur Änderung eines Verlustfeststellungsbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen; Berücksichtigung erhöhter Absetzungen bei Baudenkmälern; Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis der Erforderlichkeit der Aufwendungen für ein ...
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht , S. 491 (Leitsatz)
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Papierfundstellen
- EFG 2006, 675
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95
Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2006 - 3 K 1481/02
Lediglich für noch offene Veranlagungszeiträume wie hier die Jahre 1998 und 1999 sei eine Änderung noch möglich (Bezugnahme auf FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.1997, EFG 1998, 476 ).Die Konsequenzen aus der Nichtvorlage der Bescheinigung kann der Beklagte nur für noch offene Veranlagungszeiträume ziehen (vgl. auch BFH, Urteil vom 11.6.2002 IX R 79/97, BStBl II 2003, 578 - Revisionsentscheidung zu der von den Parteien zitierten Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 27.2.1997, EFG 1998, 476 ).
- BFH, 06.03.2001 - IX R 64/97
Bindungswirkung einer Bescheinigung i. S. des § 82 i Abs. 2 EStDV umfasst nicht …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2006 - 3 K 1481/02
Nach den BFH-Urteilen vom 6.3.2001 ( IX R 64/97) und vom 31.5.2001 ( IX R 23/97) erstrecke sich der Regelungsinhalt der Bescheinigung auf die Denkmaleigenschaft des Gebäudes und darauf, ob die Aufwendungen nach Art. und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich seien.Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht aus den Entscheidungen des BFH vom 31.5.2001 (… IX R 23/97, BFH/NV 2001, 1397) und vom 6.3.2001 ( IX R 64/97, BStBl II 2001, 796 ).
- BFH, 31.05.2001 - IX R 23/97
Aufwendungen für den Denkmalschutz
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2006 - 3 K 1481/02
Nach den BFH-Urteilen vom 6.3.2001 ( IX R 64/97) und vom 31.5.2001 ( IX R 23/97) erstrecke sich der Regelungsinhalt der Bescheinigung auf die Denkmaleigenschaft des Gebäudes und darauf, ob die Aufwendungen nach Art. und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich seien.Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht aus den Entscheidungen des BFH vom 31.5.2001 ( IX R 23/97, BFH/NV 2001, 1397) und vom 6.3.2001 ( IX R 64/97, BStBl II 2001, 796 ).
- BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2006 - 3 K 1481/02
Die Konsequenzen aus der Nichtvorlage der Bescheinigung kann der Beklagte nur für noch offene Veranlagungszeiträume ziehen (vgl. auch BFH, Urteil vom 11.6.2002 IX R 79/97, BStBl II 2003, 578 - Revisionsentscheidung zu der von den Parteien zitierten Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 27.2.1997, EFG 1998, 476 ). - BFH, 09.03.1995 - X B 242/94
Anforderungen an eine Divergenzrüge
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2006 - 3 K 1481/02
Zur Klärung der Frage, ob ein materiell-rechtliche Rechtsfolgen regelnder negativer Feststellungsbescheid vorliege, sei nicht nur auf den Tenor des Bescheids abzustellen, sondern auf den materiellen Regelungsgehalt des Bescheids einschließlich seiner Begründung (Bezugnahme auf BFH, Urteil vom 9.3.1995, BFH/NV 1995, 858).